Vergaben, Ausschreibungen, Verfahren
In verschiedenen Bereichen vergibt das Deutsche Museum Aufträge.
Bitte beachten Sie:
Das Deutsche Museum von Meisterwerken der Naturwissenschaft und Technik (AdöR) nutzt die elektronische Vergabeplattform des Beschaffungsamts des Bundesministerium des Inneren zur elektronischen Vergabeabwicklung:www.evergabe-online.de
Hinweis gemäß § 11 Abs. 3 Vergabeverordnung (VgV):
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen.
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt.
Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Einheitliche Europäische Eigenerklärung
Zur Vereinfachung der Eignungsprüfung wurde die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) geschaffen. Seit Neuestem kann die EEE über einen Online-Dienst der EU-Kommission (EEE-Dienst) ausgefüllt werden. Der EEE-Dienst führt die Nutzer (auch in deutscher Sprache) Schritt für Schritt durch die EEE-Erstellung. Diese kann dann als PDF und in elektronischen Formaten abgerufen und dann der Vergabestelle übermittelt werden.
Code-of-Conduct
Wesentliche Grundsätze für Lieferanten/Dienstleister des Deutschen Museums von Meisterwerken der Naturwissenschaft und Technik (AdöR)
Das Deutsche Museum ist eines der führenden Technikmuseen der Erde. Um das hohe Ansehen sowie das Vertrauen zu bewahren, dass das Deutsche Museum bei seinen Besucherinnen und Besuchern sowie Geschäftspartnern genießt, hält sich das Deutsche Museum im Zuge seiner Aktivitäten an das geltende Recht, ethische Grundsätze und entsprechende interne Vorgaben. Das Deutsche Museum erwartet von all seinen Geschäftspartnern, dass auch diese ihrem Handeln einen solchen Maßstab zugrunde legen. Aus diesem Grund hat das Deutsche Museum auf Basis der gesetzlichen Bestimmungen und seiner internen Richtlinien einen Verhaltenskodex (im Folgenden „Code-of-Conduct“) eingeführt, an dessen Vorgaben und Anforderungen die Geschäftspartner und Lieferanten / Dienstleister des Deutschen Museums im Rahmen ihrer Geschäftsbeziehungen gebunden sind.
- Gesetze Der Auftragnehmer hält sämtliche Gesetze der jeweils anwendbaren Rechtsordnung ein und befolgt die geltenden internationalen Standards ethischen Verhaltens.
- Korruption und Bestechung Der Auftragnehmer toleriert keine Form der Korruption und Bestechung. Insbesondere bietet er Beschäftigten des Deutschen Museums keinerlei Zuwendungen oder Vorteile an, um deren persönliches Verhalten oder Entscheidungsfindung im Zuge der Geschäftsbeziehung zu beeinflussen. Ebenso teilt er dem Generaldirektor mit, wenn Beschäftigte des Deutschen Museums an ihn den Wunsch auf die Gewährung von Zuwendungen oder Vorteilen signalisieren. Darüber hinaus hat der Auftragnehmer der Bestechlichkeit eigener Mitarbeiter durch entsprechende Maßnahmen vorzubeugen.
- Rechte der Mitarbeiter Der Auftragnehmer achtet die grundlegenden Rechte der Mitarbeiter und erklärt jegliche Diskriminierung aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu unterlassen und die Chancengleichheit seiner Mitarbeiter zu fördern, die persönliche Würde, Privatsphäre und Persönlichkeitsrechte seiner Mitarbeiter zu respektieren, keine Zwangsarbeiter einzusetzen und für eine faire und angemessene Behandlung seiner Mitarbeiter zu sorgen sowie die jeweiligen nationalen Gesetze über Arbeitszeiten, Löhne und Gehälter sowie Arbeitgeberleistungen zu beachten und einzuhalten.
- Kinderarbeit Der Auftragnehmer beschäftigt keine Kinder unter 15 Jahren. Im Übrigen sind die Regelungen des Übereinkommens 138 der Internationalen Arbeitsorganisation über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung („ILO Konvention 138“) zu beachten und einzuhalten.
- Arbeits- und Gesundheitsschutz Der Auftragnehmer hält die geltenden Arbeits- und Gesundheitsschutzbestimmungen ein. Er sorgt für ein sicheres und gesundheitsförderndes Arbeitsumfeld.
- Umwelt- und Klimaschutzschutz Der Auftragnehmer beachtet den Umwelt- und Klimaschutz im Rahmen der jeweils anwendbaren gesetzlichen Normen und internationalen Standards. Das Deutsche Museum ist berechtigt, den Code of Conduct entsprechend etwaiger Änderungen seiner internen Richtlinien in vertretbarem Rahmen zu aktualisieren.
- Nennung als Referenzkunden Der Auftragnehmer darf das Deutsche Museum nur nach vorheriger Genehmigung in Textform als Referenzkunden nennen. Die Genehmigung wird nur in Ausnahmefällen erteilt. Ein Anspruch auf Erteilung der Genehmigung besteht nicht.
Aktuelle Verfahren
Die auf der e-Vergabeplattform veröffentlichten Ausschreibungen finden Sie unter:
aktuelle Vergabeverfahren des Deutschen Museums
Informationen zur Erhebung Ihrer personenbezogenen Daten gemäß Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
1. Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit
Die Vergabestelle des Deutschen Museums von Meisterwerken der Naturwissenschaft und Technik AdöR verarbeitet im Rahmen der Vergabe öffentlicher Aufträge personenbezogene Daten. Mit diesen Datenschutzhinweisen informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten und Ihre Rechte.
2. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen
Verantwortlicher:
Deutsches Museum von Meisterwerken der Naturwissenschaft und Technik AdöR
Bei Fragen wenden Sie sich an:
Stabsstelle Recht & Vergabe
Museumsinsel 1
80538 München
Telefon: 089/2179-556
E-Mail: vergabe@deutsches-museum.de
3. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
Deutsches Museum
Behördlicher Datenschutzbeauftragter
datenschutz@deutsches-museum.de
4. Zweck und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung
4a) Zweck der Verarbeitung
Die personenbezogenen Daten werden zur Durchführung und Abwicklung des Vergabeverfahrens und im Falle der Zuschlagserteilung für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses verarbeitet. Des Weiteren erfolgt die Verarbeitung der personenbezogenen Daten zur Prüfung von Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Beantragung Fördermittel und Zuverlässigkeit der Bieter.
4b) Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchstaben b, c und e DSGVO i.v.m. Art. 4 Abs. 1 Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG). Im Vergaberecht sind, je nach Art der Vergabe, gegebenenfalls das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), die Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV), die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A), die Verfahrensordnung über die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträgen unterhalb der EU-Schwellenwerte (UVgO), die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A) sowie das Wettbewerbsregistergesetz (WRegG), die Vergabestatistikverordnung (VergStatVO) und die Wettbewerbsregisterverordnung (WeRegV) zu beachten.
5. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
Personenbezogene Daten werden, soweit dies im Einzelfall im Rahmen des Vergabeverfahrens zulässig und erforderlich ist, an beteiligte Stellen oder Behörden weitergegeben (z.B. beteiligte Fachbereiche im Deutsches Museum, am Verfahren beteiligte Gremien des Deutschen Museums, Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt, Vergabekammer Südbayern, Fördermittel- bzw. Zuschussgeber, Gerichte und Rechtsanwälte im Falle von Klagen, veröffentlichungspflichtige Bekanntmachungen im Vergabeverfahren (z. B. Vergabebekanntmachungen im Freistaat Bayern - BayVeBe)). Nicht berücksichtigte oder ausgeschlossene Bieter erhalten gegebenenfalls den Namen des erfolgreichen Bieters (vgl. hierzu u.a. VOB/A oder UVgO). Die Daten werden aber nur weitergegeben, wenn dies zur Erfüllung der Aufgaben erforderlich ist.
6. Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland
Es ist nicht geplant die personenbezogenen Daten an ein Drittland zu übermitteln.
7. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten
Die Daten werden beim Deutsches Museum solange gespeichert, wie dies unter Beachtung der Aufbewahrungsfristen für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist.
8. Betroffenenrechte
Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:
- Sie können Auskunft verlangen, ob und ggf. welche personenbezogenen Daten wir von Ihnen verarbeiten und erhalten weitere mit der Verarbeitung zusammenhängende Informationen (Art. 15 DSGVO). Bitte beachten Sie, dass dieses Auskunftsrecht in bestimmten Fällen eingeschränkt oder ausgeschlossen sein kann.
- Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
- Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten oder die Einschränkung Ihrer Verarbeitung verlangen (Art. 17 und 18 DSGVO). Das Recht auf Löschung nach Art. 17 Abs. 1 und 2 DSGVO besteht jedoch unter anderem dann nicht, wenn die Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich ist zur Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt (Art. 17 Abs. 3 Buchstabe b DSGVO).
- Erfolgt die Verarbeitung zur Wahrnehmung einer öffentlichen Aufgabe (Art. 6 Abs. 1 Unterabsatz 1 Buchstabe e DSGVO), haben Sie das Recht, jederzeit gegen die Verarbeitung Ihrer Daten Widerspruch einzulegen, wenn Sie hierfür Gründe haben, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben (Art. 21 Abs. 1 Satz 1 DSGVO).
Sollten Sie von Ihren Rechten Gebrauch machen, prüfen wir, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Weitere Einschränkungen, Modifikationen und gegebenenfalls Ausschlüsse der vorgenannten Rechte können sich aus der Datenschutz-Grundverordnung oder nationalen Rechtsvorschriften ergeben.
9. Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde
Ihnen steht weiterhin ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz zu. Diesen können Sie unter folgenden Kontaktdaten erreichen:
Postanschrift: Postfach 22 12 19, 80502 München Hausanschrift: Wagmüllerstr. 18, 80538 München
Telefon: 089/212672-0 Telefax: 089/212672-50
Kontaktformular: https://www.datenschutz-bayern.de/service/complaint.html
10. Gegebenenfalls Widerrufsrecht bei Einwilligungen
Wenn Sie in die Verarbeitung Ihrer Daten durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.
11. Pflicht zur Bereitstellung der Daten
Die Datenangabe erfolgt aufgrund vertraglicher Maßnahmen und gesetzlicher Verpflichtungen. Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht angeben, können Sie im Vergabeverfahren nicht berücksichtigt werden.